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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20.VB-1   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,34559)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.10.2020 - VerfGH 29/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,34559)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,34559)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (22)

  • AG Bonn, 07.02.2020 - 410 F 33/20
    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Mit Beschluss vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - ergänzte das Amtsgericht durch den Abteilungsrichter der Abteilung 410 des Gerichts den Beschluss vom 18. April 2019 - 404 F 347/18 - dahingehend, dass die Anträge zu 6. und 8. aus dem Schriftsatz des Beschwerdeführers vom 14. Januar 2019 zurückgewiesen werden, weil kein anlassbezogenes Bedürfnis für die Herausgabe der Unterlagen ersichtlich und für eine Ordnungsmittelandrohung nach Verstreichen der im Beschluss vom 18. April 2019 geregelten Umgangstermine kein Raum mehr sei.

    Der Beschluss vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - ist dem Beschwerdeführer am 18. Februar 2020 zugestellt worden.

    Mit dieser wendet er sich gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 18. April 2019 - 404 F 347/18 - und vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - sowie gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2019 zu dem Aktenzeichen II-27 UFH 2/19.

    Der Beschluss des Amtsgerichts vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - sei als Überraschungsentscheidung insgesamt nicht mit Art. 103 Abs. 1 GG vereinbar.

    An dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - und der Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2019 zum Aktenzeichen II-27 UFH 2/19, gegen die sich der Beschwerdeführer ebenfalls wendet, war die erfolgreich abgelehnte Richterin nicht beteiligt.

    Die im Beschluss vom 18. April 2019 zunächst verfahrensfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Anträge ist mit dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - im Verfahren der Beschlussergänzung gemäß § 43 FamFG nachgeholt worden.

    Selbst wenn der Ausgangsbeschluss vom 18. April 2019 im Hinblick auf die darin getroffene Kostengrundentscheidung das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt haben sollte, wäre eine etwaige Rechtsverletzung im Anhörungsrügeverfahren mit dem Beschluss über die Anhörungsrüge vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - geheilt worden.

  • OLG Köln, 15.03.2019 - 27 UFH 2/19

    Funktionelle Zuständigkeit des Familiensenats für die Entscheidung über einen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Mit Verfügung vom 19. Juli 2019 (Az. II-27 UFH 2/19) unterrichtete das Oberlandesgericht Köln den Beschwerdeführer darüber, dass die Beschleunigungsbeschwerde bei demjenigen Gericht einzulegen sei, das über die Beschleunigungsrüge entschieden habe.

    Mit dieser wendet er sich gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Bonn vom 18. April 2019 - 404 F 347/18 - und vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - sowie gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2019 zu dem Aktenzeichen II-27 UFH 2/19.

    An dem Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 7. Februar 2020 - 410 F 33/20 - und der Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2019 zum Aktenzeichen II-27 UFH 2/19, gegen die sich der Beschwerdeführer ebenfalls wendet, war die erfolgreich abgelehnte Richterin nicht beteiligt.

    d) Unzulässig ist die Verfassungsbeschwerde schließlich, soweit sich der Beschwerdeführer gegen die Verfügung des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Juli 2019 zu dem Aktenzeichen II-27 UFH 2/19 wendet.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 24/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

    Eine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters kommt vielmehr erst dann in Betracht, wenn das Fachgericht Bedeutung und Tragweite der Gewährleistung aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat oder wenn die maßgeblichen Verfahrensnormen in objektiv willkürlicher Weise fehlerhaft angewendet wurden (VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 18).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Mit einem weiteren Antrag vom 14. Dezember 2018, der beim Amtsgericht das Aktenzeichen 404 F 347/18 erhielt, begehrte der Beschwerdeführer im Wege der einstweiligen Anordnung eine besondere Umgangsregelung für die bevorstehenden Weihnachtsferien 2018/2019 (vgl. dazu bereits VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3).

    Dafür, dass der Beschwerdeführer über die von ihm ausdrücklich genannten Beschwerdegegenstände hinaus pauschal und im Ergebnis unzulässig (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 30 ff.) Verfassungsbeschwerde gegen eine nicht näher spezifizierte Untätigkeit der Richterin im Allgemeinen erheben wollte, spricht nichts.

    Es ist anzuerkennen bei Anlass zur Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von besonderer Bedeutung, im Falle des Bestehens einer Wiederholungsgefahr, beim Bestehen einer fortdauernden Beeinträchtigung und schließlich im Falle eines besonders tiefgreifenden und folgenschweren Grundrechtsverstoßes (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19.VB-3, VerfGH 4/19.VB-3, juris, Rn. 39).

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Es ist anerkannt, dass Gehörsverstöße im Anhörungsrügeverfahren geheilt werden können, wenn das Gericht den gerügten Verstoß durch Ausführungen zur Rechtslage im Beschluss über die Anhörungsrüge beseitigen kann, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09, NVwZ 2009, 580 = juris, Rn. 15, und vom 18. Juli 2019 - 2 BvR 1082/18, juris, Rn. 17).

    Die Heilung eines Gehörsverstoßes muss nicht durch dieselben Richter erfolgen, die auch an der Ausgangsentscheidung beteiligt waren (BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09, NVwZ 2009, 580 = juris, Rn. 16 f.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 36/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend die zivilrechtliche Regelung eines

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Ein Gericht darf kein nach seiner materiellen Rechtsauffassung erhebliches Vorbringen übergehen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 1, und vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19.VB-3, juris, Rn. 6).

    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - VerfGH 36/19.VB-3, juris, Rn. 4).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 9/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Pflicht zur Zahlung von Rechtsanwaltshonorar

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Zum anderen gibt er den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

    Erst wenn ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, und vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27).

  • BVerfG, 13.02.2019 - 2 BvR 633/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch eine

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 2 BvR 633/16, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gibt den Rechtssuchenden einen Anspruch darauf, dass der Rechtsstreit von ihrem gesetzlichen Richter entschieden wird (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11, BVerfGE 138, 64 = juris, Rn. 69).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.10.2020 - VerfGH 29/20
    Art. 14 Abs. 1 GG schützt das Eigentum und Art. 19 Abs. 4 GG einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96, BVerfGE 101, 397 = juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - VerfGH 2/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

  • VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17

    Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 50/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 69/19

    Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Duldung der

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.08.2019 - VerfGH 28/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Beitreibung von Gerichtskosten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.05.2020 - VerfGH 11/20

    Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidungen

  • BFH, 10.10.2007 - X S 16/06

    Verletzung der Grundrechte des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 08.10.2019 - VerfGH 39/19

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen in einem

  • AG Bonn, 06.11.2018 - 404 F 190/18
  • AG Bonn, 11.12.2019 - 86 AR 98/19
  • VerfGH Thüringen, 06.04.2022 - VerfGH 22/20

    Individualverfassungsbeschwerden

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 999/19 Ge VerfGH 29/20.

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 999/19 Ge VerfGH 29/20.

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 799/20 Ge VerfGH 29/20.

    Beschwerdeführer zu 4.3 K 799/20 Ge VerfGH 29/20.

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen

    Zwar ist anerkannt, dass Gehörsverstöße im Anhörungsrügeverfahren geheilt werden können, wenn das Gericht den gerügten Verstoß durch Ausführungen zur Rechtslage im Beschluss über die Anhörungsrüge beseitigt, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 23 m. w. N., und vom 23. März 2021 - VerfGH 23/21.VB-2, juris, Rn. 28).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.01.2024 - VerfGH 6/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend zivilrechtliche Ansprüche nach einem

    Grundsätzlich ist allerdings davon auszugehen, dass ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen der Beteiligten auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22 m. w. N.).

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22, und vom 16. Mai 2023 - VerfGH 5/23.VB-2, juris, Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.06.2022 - VerfGH 104/21

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Schadensersatzprozess nach einem

    a) Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 4 Abs. 1 LV i. V. m. Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 6, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22).

    Zwar können Gehörsverstöße im Anhörungsrügeverfahren geheilt werden, wenn das Gericht den gerügten Verstoß durch Ausführungen zur Rechtslage im Beschluss über die Anhörungsrüge beseitigt, indem es Vorbringen erstmals zur Kenntnis nimmt und bescheidet (siehe VerfGH NRW, Beschlüsse vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 23 m. w. N., und vom 14. September 2021 - VerfGH 137/20.VB-2, r+s 2021, 725 = juris, Rn. 17).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    Von einer solchen ist auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 48/22

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein selbstständiges Beweisverfahren in einer

    Von einer solchen ist aber nur auszugehen, wenn sich eine Entscheidung ohne vorherigen richterlichen Hinweis auf einen Gesichtspunkt stützt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nicht zu rechnen brauchte (VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 - VerfGH 105/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Unterlassungsverfügung bzgl.

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG folgt ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten darauf, dass die Gerichte ein rechtzeitiges Vorbringen zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen, soweit es nicht nach den Verfahrensvorschriften unberücksichtigt bleiben kann oder muss (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 17. März 2020 - VerfGH 9/20.VB-2, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 27, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 105/22

    Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen in

    Die Frage, ob sich die Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren gebührenerhöhend auswirkt, hat das Sozialgericht im Rahmen des Beschlusses über die Anhörungsrüge behandelt, wodurch ein etwaiger Gehörsverstoß jedenfalls geheilt wäre (vgl. dazu VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 23).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 123/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Die Gewährleistungsinhalte des Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. dazu z. B. VerfGH NRW, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 22) gibt die Verfassungsbeschwerde nur unvollständig und damit verzerrt wieder.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20

    Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße

    Andernfalls müsste jede falsche Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19, juris, Rn. 9, vom 12. Mai 2020 - VerfGH 24/20.VB-2, juris, Rn. 12, und vom 13. Oktober 2020 - VerfGH 29/20.VB-1, juris, Rn. 27; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 18, und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19, jeweils m. w. N.).
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